Wahlvermächtnis

Ein Wahlvermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, bei der der Erblasser einem oder mehreren Erben die Möglichkeit einräumt, zwischen verschiedenen Vermögensgegenständen zu wählen. Der Erblasser legt dabei fest, dass der Erbe sich für einen bestimmten Vermögensgegenstand entscheiden kann, anstatt diesen automatisch zu erhalten.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Gestaltung eines Testaments mit einem Wahlvermächtnis.

Durch ein Wahlvermächtnis kann der Erblasser den Erben die Möglichkeit geben, ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen und den Nachlass entsprechend aufzuteilen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es unterschiedliche Vermögenswerte im Nachlass gibt und der Erblasser sicherstellen möchte, dass diese gerecht unter den Erben aufgeteilt werden.

Ein Beispiel für ein Wahlvermächtnis könnte sein, dass der Erblasser einem seiner Kinder die Wahl zwischen einem Grundstück und einer Geldsumme einräumt. Das Kind kann dann je nach seinen persönlichen Präferenzen entscheiden, welchen Vermögensgegenstand es erhalten möchte.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Wahlvermächtnis im Testament klar und eindeutig formuliert sein muss, um Missverständnisse oder Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Zudem sollten die rechtlichen Voraussetzungen für ein Wahlvermächtnis eingehalten werden, damit die testamentarische Verfügung wirksam ist.