Abstammung

Die Abstammung im Erbrecht bezieht sich auf die rechtliche Verbindung zwischen einem Kind und seinen Eltern. Die Abstammung bestimmt maßgeblich die erbrechtlichen Ansprüche eines Kindes, da diese in der Regel von der biologischen oder rechtlichen Elternschaft abhängen. Kinder, die biologisch von einer Person abstammen, haben in der Regel gesetzliche Erbansprüche gegenüber ihren Eltern und können auch erbberechtigt sein, wenn keine testamentarischen Regelungen vorliegen. Die Abstammung kann durch verschiedene rechtliche Maßnahmen wie Vaterschaftsanerkennung oder Adoption festgestellt werden und spielt eine wichtige Rolle bei der Verteilung des Nachlasses nach dem Tod einer Person.

Abstammung bezeichnet die biologische Herkunft einer Person und wird auch Blutlinie genannt. Durch Abstammung entsteht Verwandtschaft. Verwandte ersten Grades sind Kinder für ihre Eltern durch direkte Abstammung.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Die biologische Verwandtschaft steht gleichberechtigt neben der juristischen Verwandtschaft und bildet die Grundlage für die gesetzliche Erbfolge.

Verwandtschaft durch Schwägerschaft ist keine biologische Verwandtschaft und gehört nicht zur Abstammung.