Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament ist eine besondere Form eines Testaments, das vor einem Notar oder einem Amtsgericht errichtet wird. Es wird auch als notarielles Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament, das vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird, wird ein öffentliches Testament in Anwesenheit eines Notars oder Richters errichtet.

Die Errichtung eines öffentlichen Testaments erfolgt in der Regel wie folgt:

Der Erblasser vereinbart einen Termin mit einem Notar oder dem örtlich zuständigen Amtsgericht.
In Anwesenheit des Notars oder Richters erklärt der Erblasser seinen letzten Willen mündlich.
Der Notar oder Richter fertigt ein Protokoll über die testamentarische Verfügung an und liest es dem Erblasser vor.
Nach Zustimmung des Erblassers wird das Protokoll vom Notar oder Richter unterzeichnet und mit einem Siegel versehen.

Ein öffentliches Testament bietet mehr Sicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit und Beweiskraft, da es von einer neutralen und unabhängigen Person beurkundet wird. Zudem entfällt die Gefahr von Fehlern bei der Formulierung des Testaments, da der Notar oder Richter den letzten Willen des Erblassers protokolliert.

Im Falle eines Streits um die Gültigkeit oder Auslegung des Testaments kann ein öffentliches Testament leichter nachgewiesen werden als ein eigenhändiges Testament. Es bietet daher eine höhere Rechtssicherheit für die Erben und erleichtert die Abwicklung des Nachlasses.

Es ist ratsam, sich bei der Errichtung eines Testaments rechtzeitig beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Notar aufzusuchen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille rechtssicher formuliert und beurkundet wird.