Fiskuserbrecht

Das Fiskuserbrecht bezieht sich auf die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn keine erbberechtigten Verwandten oder andere Erben vorhanden sind. In diesem Fall tritt der Staat als Erbe ein und übernimmt das Vermögen des Verstorbenen. Das Fiskuserbrecht greift in Kraft, wenn keine testamentarischen Verfügungen vorliegen und keine gesetzlichen Erben ermittelt werden können.

Das Ziel des Fiskuserbrechts ist es, sicherzustellen, dass kein Vermögen unvererbt bleibt und dass die Nachlassangelegenheiten ordnungsgemäß abgewickelt werden. Der Staat übernimmt in solchen Fällen die Verantwortung für die Verteilung des Nachlasses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Fiskuserbrecht nur dann zum Tragen kommt, wenn keine anderen erbberechtigten Personen vorhanden sind. Es ist daher ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen und ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Wünschen verteilt wird und nicht dem Staat zufällt.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.