Aufgebotsverfahren

Das Aufgebotsverfahren im Erbrecht ist ein Verfahren, das dazu dient, potenzielle Erben zu ermitteln und über eine mögliche Erbschaft zu informieren. Es wird angewendet, wenn der Verbleib von Vermögenswerten unklar ist oder wenn unbekannte Erben ausfindig gemacht werden müssen.

Das Aufgebotsverfahren beginnt in der Regel mit einer öffentlichen Bekanntmachung, in der potenzielle Erben aufgefordert werden, sich beim Gericht zu melden und ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, wenn ein Testament nicht auffindbar ist oder wenn es keine bekannten Erben gibt.

Nach Ablauf einer bestimmten Frist können diejenigen, die sich als Erben melden, ihre Ansprüche geltend machen und gegebenenfalls einen Erbschein beantragen. Das Gericht prüft dann die eingereichten Ansprüche und entscheidet über die Verteilung des Nachlasses.

Das Aufgebotsverfahren dient dazu, sicherzustellen, dass alle potenziellen Erben die Möglichkeit haben, ihren Anspruch auf den Nachlass geltend zu machen und dass die Verteilung des Vermögens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

Bei einem Aufgebotsverfahren beantragt der Erbe beim Nachlassgericht, dass alle Gläubiger des Erblassers aufgefordert werden innerhalb einer Frist anzugeben wie viel der Erblasser schuldig ist.