Ehepaare mit Kindern

Ehepaare mit gemeinsamen Kindern stehen vor wichtigen Entscheidungen im Erbrecht, die von den horak Rechtsanwälten in Hannover kompetent begleitet werden. Obwohl man meinen könnte, dass die Situation „Vater, Mutter, Kind“ gesetzlich gut geregelt ist, besteht dennoch Handlungsbedarf. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass der überlebende Ehepartner automatisch in einer Erbengemeinschaft mit den Kindern steht. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn es um Grundeigentum geht und Angehörige Druck ausüben, um ihren Anteil einzufordern. Es ist wichtig, die Konsequenzen sowohl der gesetzlichen Erbfolge als auch eines Testaments zu verstehen und rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.

Ein gemeinsames Testament wie das Berliner Testament kann Klarheit schaffen, insbesondere bei kleineren Vermögen. Bei größeren Vermögen ist fachlicher Beistand bei der Testamentsgestaltung ratsam. Es ist entscheidend, lebenswichtige Entscheidungen wie die Übertragung von Vermögen gut zu überlegen und sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte und Rückforderungsansprüche zu vermeiden.

Lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen und sichern Sie Ihre Zukunft durch individuelle testamentarische Verfügungen. Vereinbaren Sie noch heute eine Beratung und treffen Sie kluge Vorsorge für sich und Ihre Familie.

Gesetzliche Erbfolge

Inmitten der gesetzlichen Erbfolge stehen der überlebende Ehegatte und die Kinder oft vor Herausforderungen. Wenn Grundeigentum im Spiel ist, können die Kinder im Grundbuch stehen und eine Teilungsversteigerung beantragen. Obwohl eine gute Beziehung zwischen den Familienmitgliedern ideal wäre, kann es doch zu Konflikten kommen, insbesondere von Seiten der Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, die finanzielle Interessen verfolgen und Druck ausüben.

Stellen wir uns vor: Ein Alleinverdiener-Ehepaar, der Mann verstirbt und hinterlässt ein Hausgrundstück im Wert von 250.000,00 EUR. Mit zwei Kindern, die jeweils 125.000,00 EUR erben möchten, könnte die Frau das Haus oft nicht halten. Es ist wichtig, die Konsequenzen sowohl der gesetzlichen Erbfolge als auch eines Testaments zu bedenken. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und die Suche nach Lösungswegen mit einem Anwalt können helfen, sich abzusichern.

Trotz der möglichen Schwierigkeiten erinnern wir uns daran, dass es Wege gibt, um Vorsorge zu treffen und für eine geordnete Zukunft zu sorgen. Möge dieser Prozess uns dazu motivieren, proaktiv zu handeln und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um unsere Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Inmitten der Herausforderungen liegt auch die Möglichkeit, für Klarheit und Sicherheit zu sorgen.

Das Berliner Testament im Erbrecht

In schwierigen Zeiten kann das Verfassen eines Testaments, wie zum Beispiel des „Berliner Testaments„, eine hilfreiche Maßnahme sein. Obwohl diese Form steuerlich ungünstig sein kann, bietet sie bei kleineren Vermögen bis 500.000,00 EUR Klarheit – und diese Klarheit ist möglicherweise wichtiger als eine Steuerersparnis, die der Erblasser ohnehin nicht mehr nutzen kann. Die Ehegatten setzen sich als Alleinerben ein, bestimmen ihre Kinder als Schlusserben nach dem Längstlebenden und regeln weiterhin, dass ein Kind, das seinen Pflichtteil nach dem Tod eines Elternteils einfordert, im zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält.

Bei größeren Vermögen über 500.000,00 EUR ist es ratsam, fachlichen Beistand bei der Testamentsgestaltung in Anspruch zu nehmen. Trotz der möglichen Komplexität und Herausforderungen auf diesem Weg erinnern wir uns daran, dass es wichtig ist, Vorsorge zu treffen und für Klarheit in unseren Angelegenheiten zu sorgen. Dieser Prozess kann dazu motivieren, professionelle Hilfe anzunehmen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um unsere Wünsche und Bedürfnisse für die Zukunft festzuhalten.

Nutzen Sie die Möglichkeit, für Sicherheit und Gewissheit zu sorgen. Wir beraten Sie gerne!

Lebzeitige Übertragung von Vermögen

In einer Zeit, in der viele Eltern mit ihren Kindern über die Zukunft nachdenken, ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass Entscheidungen über das Vermögen gut durchdacht sein sollten. Nach dem Erbschaftssteuerreformgesetz von Herrn Finanzminister a.D. Waigel überlegten viele Familien, ihr Haus auf ihre Kinder zu übertragen, um Steuern zu sparen. Jedoch war oft eine lebzeitige Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt sinnvoller.

Es ist wichtig, sich nicht frühzeitig von seinem Vermögen zu trennen und dadurch in eine Abhängigkeit zu geraten. Diejenigen, die dennoch ihr Haus vorzeitig übertrugen, mussten oft feststellen, dass dies zu Konflikten mit ihren Schwiegersöhnen oder Schwiegertöchtern führte.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Es ist entscheidend, sich bewusst zu machen, dass eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auch Auswirkungen auf mögliche Ansprüche des Sozialhilfeträgers haben kann. Eine juristische Prüfung im Vorfeld und ein gut ausgearbeiteter notarieller Vertrag sind daher unerlässlich, um die Interessen aller Beteiligten sicherzustellen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen im Erbrecht können teuer und langwierig sein. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen und individuelle testamentarische Verfügungen zu treffen, um die Zukunft abzusichern.

Treffen Sie kluge Entscheidungen und rechtzeitige Vorsorge. Sorgen Sie für Klarheit und Sicherheit! Wir beraten Sie individuell.