Auseinandersetzung

Auseinandersetzung / Erbauseinandersetzung bedeutet eine Erbengemeinschaft aufzulösen bzw. wenn ein oder mehrere Erben die Erbengemeinschaft verlassen indem sie sich von den übrigen Erben ausbezahlen lassen.

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Die Auseinandersetzung im Erbrecht bezieht sich auf die Verteilung des Nachlasses unter den Erben oder Miterben. Nach dem Tod einer Person müssen die Erben den Nachlass untereinander aufteilen und gegebenenfalls Vermögenswerte oder Schulden ausgleichen.

Die Auseinandersetzung im Erbrecht kann komplex sein und erfordert oft eine sorgfältige Planung und Kommunikation zwischen den Erben.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Die Auseinandersetzung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, je nachdem, ob ein Testament vorhanden ist, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht und ob es Streitigkeiten zwischen den Erben gibt. In der Regel umfasst die Auseinandersetzung folgende Schritte:

Bestandsaufnahme des Nachlasses

Die Erben müssen den gesamten Nachlass inventarisieren und alle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten erfassen.

Ausgleich von Schulden

Eventuelle Schulden des Verstorbenen müssen beglichen werden, bevor der Nachlass verteilt wird.

Verteilung des Vermögens

Die Erben müssen sich darüber einigen, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dies kann durch Absprachen unter den Erben oder durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen.

Erstellung eines Teilungsplans

Bei größeren Nachlässen kann es sinnvoll sein, einen Teilungsplan zu erstellen, der die genaue Aufteilung des Vermögens regelt.