Schenkung

Eine Schenkung im Erbrecht bezieht sich auf die Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten von einer Person auf eine andere zu Lebzeiten, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Schenkungen können in verschiedenen Formen erfolgen, wie z.B. Bargeld, Immobilien, Wertgegenstände oder auch Rechte wie das Nutzungsrecht an einem Grundstück.

Im Zusammenhang mit dem Erbrecht sind Schenkungen von Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Erbfolge und den Pflichtteil haben können. Wenn eine Person zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, kann dies dazu führen, dass der Wert des Nachlasses verringert wird und somit weniger für die gesetzlichen Erben oder Pflichtteilsberechtigten übrig bleibt.

Es gibt jedoch bestimmte Regelungen im Erbrecht, die sicherstellen sollen, dass Schenkungen nicht dazu genutzt werden, um die gesetzlichen Erben oder Pflichtteilsberechtigten zu benachteiligen. So können Schenkungen unter Umständen als sogenannte „Pflichtteilsergänzungsansprüche“ angesehen werden, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor dem Tod des Schenkers erfolgt sind und den Pflichtteilsempfänger benachteiligen.

Es ist daher wichtig, dass Schenkungen im Rahmen der erbrechtlichen Planung sorgfältig geprüft und dokumentiert werden, um mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne, um die steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.