Erblasser ist eine natürliche oder juristische Person, die etwas vererbt. Als Erblasser werden sowohl noch lebende bezeichnet als bereits verstorbene, die etwas hinterlassen.
Erblasser ist eine natürliche oder juristische Person, die etwas vererbt. Als Erblasser werden sowohl noch lebende bezeichnet als bereits verstorbene, die etwas hinterlassen.