Quotenvermächtnis

Ein Quotenvermächtnis im Erbrecht ist eine testamentarische Verfügung, bei der der Erblasser einem oder mehreren Erben einen bestimmten Anteil seines Vermögens als Vermächtnis zuweist. Anders als bei einem Vorerbe oder Nacherbe, bei dem der Erbe das gesamte Vermögen oder einen bestimmten Teil davon erhält, erhält der Begünstigte eines Quotenvermächtnisses einen festgelegten prozentualen Anteil am Nachlass.

Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt in seinem Testament die Anordnung, dass sein Neffe 30% seines Vermögens als Quotenvermächtnis erhalten soll. In diesem Fall erhält der Neffe 30% des gesamten Nachlasses des Erblassers.

Quotenvermächtnisse können in verschiedenen Formen auftreten und individuell gestaltet werden. Sie ermöglichen es dem Erblasser, bestimmte Personen oder Organisationen mit einem festen Anteil am Vermögen zu bedenken, ohne sie als gesetzliche Erben einzusetzen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Erblasser bestimmte Personen bevorzugen oder benachteiligen möchte oder wenn er sicherstellen möchte, dass ein bestimmter Anteil des Vermögens an eine bestimmte Person geht.

Es ist wichtig, dass Quotenvermächtnisse klar und eindeutig im Testament formuliert werden, um Missverständnisse oder Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Im Falle eines Quotenvermächtnisses haben die Begünstigten keinen Anspruch auf den gesamten Nachlass, sondern nur auf den ihnen zugewiesenen Anteil. Die Abwicklung von Quotenvermächtnissen erfolgt im Rahmen der Testamentsvollstreckung durch den Testamentsvollstrecker oder die Erben gemäß den Anweisungen im Testament.