Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen. In Deutschland regelt das Bestattungsgesetz jedes Bundeslandes die Bestattungspflicht und legt fest, wer für die Organisation und Finanzierung der Bestattung verantwortlich ist.

In der Regel sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, wie Ehepartner, Kinder oder Eltern, für die Einhaltung der Bestattungspflicht verantwortlich. Wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder diese nicht in der Lage sind, die Bestattung zu organisieren oder zu finanzieren, kann auch das zuständige Ordnungsamt oder eine andere Behörde die Bestattungspflicht übernehmen.

Die Bestattungspflicht umfasst verschiedene Aufgaben, darunter:

Organisation der Beerdigung

Dazu gehören die Auswahl eines Bestatters, Festlegung des Bestattungszeitpunkts und -ortes, Planung der Trauerfeier und Beisetzung.

Finanzierung der Bestattung

Die Kosten für die Bestattung müssen von den Verantwortlichen getragen werden. Diese können je nach Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung etc.) und den individuellen Wünschen des Verstorbenen variieren.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Bei der Durchführung der Bestattung müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, z.B. hinsichtlich der Leichenschau, Sterbeurkunde, Friedhofswahl und Grabpflege.

Es ist wichtig, dass die Bestattungspflicht ernst genommen wird und rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um eine angemessene und würdevolle Bestattung des Verstorbenen sicherzustellen. Im Falle von Unklarheiten oder Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Bestattungspflicht kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an das zuständige Ordnungsamt zu wenden.

Die Bestattungspflicht ist die Totenfürsorge. Der nächste Angehörige oder den, den der Erblasser damit beauftragt hat, müssen für die Beerdigung sorgen – das sind unter Umständen nicht die Erben.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.