Ein Drei-Zeugen-Testament ist ein Nottestament und muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Erblasser liegt im Sterben und die Zeit ist so knapp, dass ein Bürgermeister das Testament nicht beglaubigen kann.
- Der Ort an dem sich der Erblasser aufhält ist durch außerordentliche Umstände – wie Hochwasser oder Verschüttung – abgesperrt und für einen Notar nicht erreichbar.
- Es wird vor drei Zeugen abgegeben, die das Testament beglaubigen.