Das Jüngstenrecht und das Ältestenrecht ist aus der Höfeordnung. Hat der Hofeigentümer (Erblasser) keinen Hoferben bestimmt, so greift das Ältesten- oder Jüngstenrecht.
- Ältestenrecht = der Älteste erbt den Hof
- Jüngstenrecht = der Jüngste erbt den Hof
(weil er ihn voraussichtlich am längsten führen wird)