Übergabevertrag

Ein Übergabevertrag im Erbrecht ist ein Vertrag, durch den eine Person zu Lebzeiten Vermögenswerte oder Eigentum an eine andere Person übergibt. Dieser Vertrag kann Teil einer vorweggenommenen Erbfolge sein, bei der der Übergeber bereits zu Lebzeiten Teile seines Vermögens an die potenziellen Erben überträgt.

Um den Übergabevertrag zu erstellen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden können wir Sie beraten – online, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei.

Der Übergabevertrag kann verschiedene Arten von Vermögenswerten umfassen, wie beispielsweise Immobilien, Geldanlagen, Wertgegenstände oder Unternehmen. Durch die Übergabe zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile genutzt werden und Streitigkeiten unter den Erben nach dem Tod des Übergebers vermieden werden.

In einem Übergabevertrag werden in der Regel folgende Punkte geregelt:

  • Die genaue Beschreibung der übertragenen Vermögenswerte oder Eigentumsrechte.
  • Die Bedingungen und Modalitäten der Übergabe, wie z.B. Zeitpunkt, Ort und Art der Übergabe.
  • Eventuelle Auflagen oder Bedingungen, die mit der Übergabe verbunden sind.
  • Die Rechte und Pflichten des Übergebers und des Empfängers im Zusammenhang mit der Übergabe.
  • Steuerliche Aspekte und mögliche Auswirkungen auf das Erbe.

Es ist wichtig, dass ein Übergabevertrag sorgfältig ausgearbeitet wird und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, um spätere Streitigkeiten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.