Bestandsverzeichnis

Ein Bestandsverzeichnis im Erbrecht ist eine Auflistung aller Vermögensgegenstände, Schulden und Verbindlichkeiten, die zum Nachlass des Verstorbenen gehören. Es dient dazu, einen genauen Überblick über den Nachlass zu geben und den Erben bei der Abwicklung und Verteilung des Erbes zu unterstützen.

Das Bestandsverzeichnis umfasst in der Regel folgende Informationen:

Vermögenswerte

Dazu gehören Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Konten, Schmuck, Kunstgegenstände, Fahrzeuge und andere Besitztümer des Verstorbenen.

Schulden und Verbindlichkeiten

Hierzu zählen offene Rechnungen, Darlehen, Hypotheken, Kredite und andere finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Dies können beispielsweise Versicherungsverträge, Rentenansprüche, Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen oder sonstige Forderungen sein.

Das Bestandsverzeichnis dient dazu, den Erben einen klaren Überblick über den Nachlass zu verschaffen und ihnen bei der Abwicklung des Erbes zu helfen. Es kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden und die ordnungsgemäße Verteilung des Vermögens gemäß dem Willen des Verstorbenen sicherzustellen.

Rechtsanwältin Karoline Behrend

Es ist wichtig, dass das Bestandsverzeichnis sorgfältig und vollständig erstellt wird. Im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags kann der Erblasser auch Anweisungen zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses geben oder eine bestimmte Person benennen, die für die Zusammenstellung verantwortlich ist. Holen Sie bei Unklarheiten oder Konflikten bezüglich des Bestandsverzeichnisses rechtlichen Rat ein.

Ein Bestandsverzeichnis gibt einem Enterbten Auskunft über den tatsächlichen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes des Erblassers und dessen Schenkungen in den letzten zehn Jahre. Der Enterbte hat diesen Anspruch gegenüber dem Erben.