Testament für Behinderte

Das Thema des Behindertentestaments erfordert besondere Überlegungen und sorgfältige Planung, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse eines behinderten Kindes angemessen berücksichtigt werden.

Es ist wichtig zu bedenken, dass behinderte Menschen oft Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen und der Sozialhilfeträger unter bestimmten Umständen Ansprüche des Kindes gegen Dritte geltend machen kann.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Für Eltern eines behinderten Kindes ergeben sich daher zusätzliche Herausforderungen bei der Erbfolgeplanung. Einerseits möchten sie sicherstellen, dass das Kind angemessen versorgt ist, andererseits möchten sie vermeiden, dass das Vermögen des Kindes letztendlich an den Staat fällt. Es ist entscheidend, Wege zu finden, um sicherzustellen, dass das behinderte Kind von seinem Erbe profitiert und nicht durch rechtliche Bestimmungen benachteiligt wird.

Es gibt Möglichkeiten, das Vermögen der Eltern vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen und sicherzustellen, dass das behinderte Kind von seinem Erbe profitiert. Durch eine sorgfältige Planung und Beratung können Lösungen gefunden werden, die sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die Interessen der Familie berücksichtigen.

Es ist wichtig, diese Fragen frühzeitig anzugehen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, um sicherzustellen, dass das Vermögen im Sinne des behinderten Kindes verwaltet wird. Wir beraten Sie gerne.

Übertragung zu Lebzeiten

Eine Möglichkeit, das Vermögen zu schützen und sicherzustellen, dass ein behindertes Kind angemessen versorgt ist, besteht darin, das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf eine andere Person zu übertragen. Dies kann beispielsweise auf einen nicht behinderten Abkömmling erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass eine solche Vermögensübertragung endgültige Konsequenzen hat und die künftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist.

Es ist auch zu beachten, dass dem behinderten Kind ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB zusteht, wenn zwischen der Vermögensübertragung und dem Erbfall weniger als 10 Jahre vergangen sind. Dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch kann ebenfalls auf den Sozialhilfeträger übergehen gemäß § 90 BSHG.

Trotz dieser rechtlichen Aspekte gibt es Wege, um sicherzustellen, dass das Vermögen geschützt wird und das behinderte Kind von seinem Erbe profitiert. Durch eine sorgfältige Planung und Beratung können Lösungen gefunden werden, die sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die Interessen der Familie berücksichtigen. Es ist wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Vermögen im Sinne des behinderten Kindes verwaltet wird und es die Unterstützung erhält, die es benötigt.

Testamentarische Regelung

In der Praxis wird oft eine testamentarische Regelung bevorzugt, um sicherzustellen, dass ein behindertes Kind angemessen versorgt ist und sein Erbe geschützt wird. Eine Kombination aus Vor- und Nacherbfolge mit einer Testamentsvollstreckung bietet hierbei eine effektive Lösung. Das behinderte Kind kann als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt werden, wobei sein Erbteil etwas höher als sein Pflichtteilsanspruch liegt. Die (nicht behinderten) Geschwister oder andere Personen können als Nacherben bestimmt werden.

Zusätzlich kann für den Erbteil des behinderten Kindes eine Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker erhält klare Anweisungen zur Verwaltung des Erbteils, z.B. dass dem Kind nur Beträge im Rahmen des Schonvermögens zur freien Verfügung gestellt werden dürfen. Diese Gestaltung verhindert, dass der Sozialhilfeträger die Erbschaft ausschlägt und den Pflichtteilsanspruch geltend macht.

Diese rechtliche Konstruktion ist anerkannt und bietet eine sichere Möglichkeit, das Vermögen des behinderten Kindes zu schützen. Es ist wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, um sicherzustellen, dass das Kind von seinem Erbe profitiert und gleichzeitig die Unterstützung erhält, die es benötigt. Durch eine sorgfältige Planung und Beratung können Familien Sicherheit gewinnen und dafür sorgen, dass das Vermögen im Sinne des behinderten Kindes verwaltet wird.