Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die in vielen Ländern auf Schenkungen von Vermögenswerten erhoben wird. Sie fällt an, wenn eine Person zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem.
In Deutschland unterliegen Schenkungen grundsätzlich der Schenkungssteuer gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Dabei gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Übersteigt der Wert der Schenkung den Freibetrag, muss der Beschenkte Schenkungssteuer zahlen.
Die Höhe des Steuersatzes bei der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie nach der Höhe des übertragenen Vermögens. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto niedriger ist in der Regel der Steuersatz.
Es ist wichtig, dass Schenkungen ordnungsgemäß dokumentiert werden, um die korrekte Berechnung und Zahlung der Schenkungssteuer sicherzustellen.
Bei größeren Vermögensübertragungen oder komplexen Sachverhalten beraten wir Sie gerne, um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.