Dreimonatseinrede

Die Dreimonatseinrede ist eine Schonfrist für den Erben, in der er die Zahlung der Erbschaftssteuer verweigern kann. In der Schonfrist kann sich der Erbe einen Überblick über den Nachlass und die Nachlassverbindlichkeiten machen und z. B bei Überschuldung des Erbes entscheiden, ob er seine persönliche Haftung beschränken will.