Ausstattung

Die Ausstattung im Erbrecht bezieht sich auf eine besondere Art der Schenkung, die Eltern ihren Kindern machen können. Dabei handelt es sich um eine Schenkung von Vermögenswerten, die dazu dient, das Kind finanziell abzusichern oder ihm einen Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.

Die Ausstattung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und kann sowohl zu Lebzeiten der Eltern als auch durch Testament erfolgen. Sie unterscheidet sich von anderen Schenkungen dadurch, dass sie dem Kind eine angemessene Grundlage für seine Lebensführung bieten soll.

Die Ausstattung kann in Form von Geld, Immobilien oder anderen Vermögenswerten erfolgen. Dabei müssen die Eltern darauf achten, dass die Schenkung nicht unverhältnismäßig hoch ist und die finanzielle Situation der Eltern nicht gefährdet wird.

Im Falle einer späteren Erbauseinandersetzung kann die Ausstattung berücksichtigt werden und gegebenenfalls auf den Pflichtteilanspruch des Kindes angerechnet werden. Es ist daher ratsam, bei der Ausstattung im Erbrecht rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte unter den Erben zu vermeiden.

Ausstattung (Aussteuer, Mitgift) sind Geschenke zur Haushaltsgründung, die Kinder von Ihren Eltern erhalten, wenn sie das elterliche Haus verlassen. Das können Kleider zur Hochzeit oder ein Grundstück zum Bau eines Hauses sein und gehört zum Vorempfang.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein