Ältestenrecht

Das Ältestenrecht ist ein Begriff aus dem Erbrecht und bezieht sich auf die Regelung, nach der das älteste Kind oder der älteste Verwandte eines Verstorbenen das Recht hat, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen. Diese Regelung kann in manchen Kulturen oder Traditionen Anwendung finden, insbesondere wenn es kein Testament gibt oder keine anderen Erben vorhanden sind. [ > siehe auch Jüngstenrecht ]

Im Ältestenrecht wird dem ältesten Kind oder Verwandten eine besondere Autorität und Verantwortung übertragen, um den Nachlass des Verstorbenen gerecht zu verteilen. Dies kann bedeuten, dass der Älteste die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten, Schulden zu begleichen und Vermögenswerte unter den erbberechtigten Familienmitgliedern aufzuteilen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Ältestenrecht nicht in allen Rechtsordnungen anerkannt ist und dass es in vielen Ländern gesetzliche Regelungen zur Erbfolge gibt, die unabhängig vom Alter oder der Position innerhalb der Familie gelten.

Ältestenrecht bezeichnet die Erbfolge aus dem Höferecht, die abweichend von der gesetzlichen Erbfolge gilt.

Rechtsanwältin Karoline Behrend