Höferecht

Das Höferecht regelt die Erbfolge anders als das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Rechtssprechung ist regional unterschiedlich. Der Hof kann dabei direkt an den Hofnachfolger gehen und nicht an eine Erbengemeinschaft, die sich erst auseinandersetzen müsste.