Adoption

Adoption ist im juristischen Sinne ein Verfahren, bei dem eine Person (Adoptivelternteil) die rechtliche Elternschaft für ein Kind übernimmt, das nicht ihr leibliches Kind ist. Durch die Adoption werden alle rechtlichen Bindungen zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern aufgehoben und stattdessen neue rechtliche Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und den Adoptiveltern geschaffen. Das adoptierte Kind erhält dadurch alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern.

Die Adoption kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel die Sicherstellung einer stabilen und liebevollen Familie für ein Kind, die Erfüllung des Kinderwunsches von kinderlosen Paaren oder die Verbesserung der Lebensumstände eines Kindes. Die Adoption ist ein komplexes Verfahren, das in der Regel gerichtlich genehmigt werden muss und mit bestimmten Voraussetzungen und rechtlichen Konsequenzen verbunden ist.

Adoption ist die Annahme eines Kindes und die juristische Erklärung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Die biologische Abstammung spielt dabei keine Rolle.