Nacherbe

Ein Nacherbe ist, ein Erbe der das Erbe nicht direkt vom Testierenden erhält. Der Testierende kann den Übergang seines Vermögens über zwei Generationen bestimmen, indem er eine Vor- und Nacherbschaft anordnet. Er legt einen Erben fest, der das Geld als erstes erhält (Vorerbe) und einen der beim Tod des ersten das Vermögen als zweites erhält (Nacherbe). Die Nacherbschaft kann aber auch zum Anlass der Volljährigkeit oder Heirat das Nacherben ausgelöst werden.