Voraus

Der Begriff „Voraus“ bezieht sich im erbrechtlichen Kontext auf einen gesetzlichen Anspruch, den bestimmte Personen auf einen Teil des Nachlasses haben. Der Voraus dient dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Personen, wie z.B. der Ehegatte oder die Kinder des Erblassers, auch nach dessen Tod abgesichert sind.

Bei Fragen zum Thema Vorausanspruch und zur Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

In Deutschland haben beispielsweise der überlebende Ehegatte und die Kinder des Erblassers einen gesetzlichen Vorausanspruch auf einen Teil des Nachlasses. Der Vorausanspruch kann je nach Verwandtschaftsverhältnis und individueller Situation unterschiedlich hoch ausfallen.

Der Voraus umfasst in der Regel bestimmte Vermögensgegenstände, wie z.B. Hausrat, Kleidung oder persönliche Gegenstände des Erblassers. Diese Gegenstände werden vorab vom Nachlass abgetrennt und den berechtigten Personen zugewiesen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Vorausanspruch gesetzlich geregelt ist und nicht durch testamentarische Verfügungen eingeschränkt werden kann. Die berechtigten Personen haben einen rechtlichen Anspruch auf ihren Vorausanteil am Nachlass und können diesen geltend machen, auch wenn im Testament etwas anderes bestimmt wurde.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.