Nachlassverwaltung

Mit der Nachlassverwaltung beschränkt der Erbe seine Haftung auf den Nachlass. Der Nachlasspfleger ermittelt die Vermögenswerte und stellt diese sicher. Gläubigerforderungen werden  – wenn möglich – ausgeglichen und etwaige verbliebene Vermögensüberschüsse können an die Erben übergeben werden.