Due Diligence

Zu einer sorgfältigen Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge gehört eine solide Analyse des Unternehmens, seines Ertragspotenzials sowie der Qualität der Mitarbeiter. Eine solche Unternehmensanalyse wird als Due Diligence bezeichnet. Sie ist der Grundstein jeder Unternehmensbewertung.

Ein Unternehmensnachfolger muss sich ein genaues Bild über die Stellung des Unternehmens im Markt, seinen Marktanteil, die Bedeutung der Wettbewerber sowie alle anderen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Verhältnisse machen können. Zu diesem Zweck wird in der Regel von einem Team fachkundiger Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater eine so genannte Due Diligence durchgeführt. Diese Form der Bestandsaufnahme aller relevanten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten dient aber auch der Aufdeckung der im Unternehmen enthaltenen Risiken.

Allerdings ist eine solche Überprüfung je nach Unternehmensgröße mit erheblichen Kosten verbunden. Ein Due Diligence wird daher häufig in der Praxis nur beim Kauf eines fremden Unternehmens durchgeführt.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.