Die Beteiligung an einem Unternehmen, sei es in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder durch Geschäftsanteile an einer GmbH, ist eine spannende und herausfordernde Angelegenheit. In jedem Gesellschaftsvertrag sind Nachfolgeklauseln und erbrechtliche Regelungen festgelegt, die mit einer letztwilligen Verfügung in Einklang gebracht werden müssen.
Dieses Thema ist von großer Bedeutung und könnte sogar als eigenständige Vortragsveranstaltung behandelt werden. Es ist wichtig, sich über die erbrechtlichen Aspekte bei einer Gesellschaftsbeteiligung zu informieren und sich entsprechend beraten zu lassen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Durch eine fundierte Beratung können Sie sicherstellen, dass Ihre Unternehmensbeteiligung auch für zukünftige Generationen gesichert ist. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und sich aktiv mit Ihrem Erbrecht auseinanderzusetzen.
Mit der richtigen Vorbereitung können Sie Ihre unternehmerischen Interessen langfristig schützen und erfolgreich weitergeben. Wir beraten Sie gerne.