Teilungsklage

Eine Teilungsklage im Erbrecht ist eine rechtliche Maßnahme, die ergriffen werden kann, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Miterben über die Aufteilung eines Nachlasses kommt. Mit einer Teilungsklage können Miterben die gerichtliche Teilung und Verteilung des Nachlasses beantragen, wenn sie sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen können.

In der Regel wird eine Teilungsklage eingereicht, wenn es Uneinigkeit darüber gibt, wie der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt werden soll. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn einzelne Erben bestimmte Vermögenswerte für sich beanspruchen oder wenn es Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Nachlassgegenständen gibt.

Mit einer Teilungsklage können die Miterben das Gericht dazu auffordern, den Nachlass zu inventarisieren, zu bewerten und gerecht unter den Erben aufzuteilen. Das Gericht kann dabei auch Anordnungen treffen, um sicherzustellen, dass die Aufteilung des Nachlasses fair und transparent erfolgt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Teilungsklage oft mit hohen Kosten verbunden ist und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen kann. Daher sollte der Gang vor Gericht nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht, eine Einigung mit den Miterben zu erzielen.

Vor Einreichung einer Teilungsklage beraten wir Sie gerne, um die Erfolgsaussichten und Risiken abzuwägen und gegebenenfalls alternative Lösungswege zu prüfen.