Jastrowsche Klausel

Die Jastrowsche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann in das gemeinschaftliche (Berliner) Testament eingefügt werden. Darin wird angeordnet, dass das Kind, das seinen Pflichtteil beim Tod das ersten Ehepartners nicht geltend macht, ein Vermächtnis in Höhe des gesetzlichen Erbteils erhält, aber erst wenn der zweite Ehepartner verstirbt.