Eine Erbengemeinschaft (Gesamthandsgermeinschaft) entsteht, wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, die gemeinsam über den Nachlass verfügen müssen.
Jeder Erbe braucht die Einwilligung der übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft (Miterben), um Entscheidungen zum Nachlass zu Treffen.
Die Erbengemeinschaft muss sich einigen, um zu einer Lösung zu kommen.