Alleinerbe

Ein Alleinerbe ist eine Person, die als einzige Erbin oder Erbe eines Nachlasses bestimmt ist. Das bedeutet, dass diese Person den gesamten Nachlass des Verstorbenen erhält, ohne dass weitere Erben vorhanden sind. Ein Alleinerbe kann durch ein Testament oder eine gesetzliche Erbfolge bestimmt werden.

Wenn keine anderen erbberechtigten Personen vorhanden sind und der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, kann es vorkommen, dass eine Person automatisch zum Alleinerben wird. In diesem Fall erbt diese Person den gesamten Nachlass des Verstorbenen.

Als Alleinerbe hat man das Recht, über den Nachlass frei zu verfügen und alle Vermögenswerte des Verstorbenen zu übernehmen. Man trägt jedoch auch die Verantwortung für die Abwicklung des Nachlasses und muss gegebenenfalls Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen begleichen.

Alleinerbe ist eine Person, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge eines Verstorbenen oder der testamentarischen Verfügung allein erbt. Es gibt keine weiterer Erben.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein