Das Nachlassgericht (Amtsgericht) ist zuständig für erbrechtliche Angelegenheiten wie:
- Hinterlegung von Testamenten,
- Testamentseröffnung,
- Erbscheine,
- Ausschlagung,
- Nachlasssicherung usw.
Das Nachlassgericht (Amtsgericht) ist zuständig für erbrechtliche Angelegenheiten wie: