Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer bestimmten Person oder Institution einen konkreten Vermögenswert oder einen bestimmten Geldbetrag zuwendet. Das Vermächtnis ist eine Art von letztwilliger Verfügung und unterscheidet sich von der Erbeinsetzung, bei der der Erblasser eine Person als Erben seines gesamten Nachlasses einsetzt.
Bei Fragen zum Thema Vermächtnisse und letztwillige Verfügungen beraten wir Sie gerne. Unsere Rechtsanwälte können Ihnen einen Überblick über Ihre Situation geben und mit Ihnen zusammen eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten.
Ein Vermächtnis kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands (z.B. Schmuck, Kunstgegenstände), eines Geldbetrags, einer Immobilie oder auch eines Rechtsanspruchs. Der Begünstigte eines Vermächtnisses wird als Vermächtnisnehmer bezeichnet.
Es gibt zwei Arten von Vermächtnissen:
Einzelvermächtnis
Hierbei wird ein konkreter Gegenstand oder Geldbetrag an einen bestimmten Vermächtnisnehmer zugewendet.
Universaler Vermächtnis
Hierbei erhält der Vermächtnisnehmer einen Anteil am Nachlass des Erblassers, ohne dass ein bestimmter Gegenstand oder Betrag festgelegt ist.
Der Vermächtnisnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf die Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses. Dies bedeutet, dass er das vermachtene Gut oder den Geldbetrag aus dem Nachlass des Erblassers erhalten sollte, sofern dies möglich ist und nicht durch andere Verfügungen im Testament eingeschränkt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass Vermächtnisse im Testament klar und eindeutig formuliert sein sollten, um Missverständnisse oder Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Friedlein