Erlassvermächtnis ist, wenn ein Erblasser verfügt, dass bei seinem Tod die Schulden, die jemand bei ihm hat erlischen. Die Erben können den Schuldner dann nicht mehr belangen.
Erlassvermächtnis ist, wenn ein Erblasser verfügt, dass bei seinem Tod die Schulden, die jemand bei ihm hat erlischen. Die Erben können den Schuldner dann nicht mehr belangen.