Rückvermächtnis

Ein Rückvermächtnis ist eine besondere Form des Vermächtnisses im Erbrecht, bei dem der Erblasser einem Erben oder einer anderen Person ein Vermächtnis zuweist, das nach dem Tod des ursprünglichen Vermächtnisnehmers an eine weitere Person zurückfällt. Das bedeutet, dass das Vermächtnis zunächst an den ersten Begünstigten ausgezahlt wird, aber nach dessen Tod an einen Dritten übergeht.

Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt in seinem Testament die Anordnung, dass sein Neffe ein bestimmtes Grundstück erben soll. Nach dem Tod des Neffen soll das Grundstück jedoch an die örtliche Kirchengemeinde übergehen. In diesem Fall handelt es sich um ein Rückvermächtnis.

Rückvermächtnisse können in verschiedenen Varianten auftreten und individuell gestaltet werden. Sie ermöglichen es dem Erblasser, sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem Tod des ersten Begünstigten an eine bestimmte Person oder Organisation weitergegeben wird. Rückvermächtnisse können auch dazu dienen, sicherzustellen, dass das Vermögen innerhalb einer Familie oder bestimmten Gruppe von Personen bleibt.

Es ist wichtig, dass Rückvermächtnisse klar und eindeutig im Testament formuliert werden, um Missverständnisse oder Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Die Abwicklung von Rückvermächtnissen erfolgt im Rahmen der Testamentsvollstreckung durch den Testamentsvollstrecker oder die Erben gemäß den Anweisungen im Testament.