Erbschaftsteuer ist die Steuer, die vom Staat erhoben wird, wenn Vermögen auf einen Erben übergeht (gilt auch für Schenkungen zu Lebzeiten).
Jeder, der erbt, muss Erbschaftssteuer bezahlen.
Rechtsanwalt Andreas Friedlein
Höhe der Erbschaftssteuer
Die Höhe der Erbschaftssteuer kann zunächst abschreckend wirken, aber es gibt Wege, um sie zu minimieren und das Vermögen (Vermächtnis, Pflichtteil usw.) auf die nächste Generation „schonend“ zu übertragen. Die Steuer hängt vom Wert des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto weniger Steuern muss man zahlen. Es ist wichtig zu wissen, dass verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, um die genaue Höhe der Steuer zu berechnen.
Es mag kompliziert erscheinen, aber mit professioneller Beratung können individuelle Lösungen gefunden werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Es gibt Freibeträge und Möglichkeiten zur Steuerentlastung, wie beispielsweise Schenkungen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Herangehensweise.
Lassen Sie sich nicht von der Komplexität des Themas abschrecken. Mit der richtigen Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen in guten Händen weitergegeben wird.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Bis der Basisbetrag zur Berechnung der Erbschaftssteuer feststeht, sind mehrere Rechnungen durchzuführen:
- Zur Ermittlung der zu zahlenden Erbschaftssteuer wird zunächst die Höhe des Vermögens zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bemessen. Das gilt für Vermögenswerte wie Bargeld, Wertpapiere, Grundstücke, Immobilen usw.
- Um den Nettowert zu errechnen werden sodann sämtliche Nachlassverbindlichkeiten vom Nachlasswert abgezogen. Denn der Erbe soll nur dann Steuern zahlen, wenn er durch das Erbe vermögend wird. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen beispielsweise Schulden des Erblassers, Ansprüche Dritter aus Pflichtteilen, sowie Beerdigungs- und Grabpflegekosten, Gebühren für einen Erbschein und die Testamentseröffnung.
- Von dem Nettowert werden die gesetzlich festgelegten Freibeträge abgezogen.
(Siehe Tabelle) - Aus dem verbleibenden Betrag wird die Erbschaftssteuern errechnet.
Das Ziel vieler Erblasser ist es, ihr Vermögen möglichst reibungslos an die nächste Generation weiterzugeben. Obwohl Schenkungen und andere steuerliche Entlastungen verlockend erscheinen können, ist es wichtig zu bedenken, dass sie auch unerwünschte Konsequenzen haben können. Jeder Fall ist aufgrund der individuellen familiären Situation einzigartig. Daher ist eine professionelle Beratung unerlässlich, um die bestmögliche Lösung für Ihre spezifische Situation zu finden.
Freibeträge und Steuerklassen bei einer Erbschaft
Die Erbschaftssteuer wird in drei Steuerklassen unterteilt und den Personengruppen stehen unterschiedliche Freibeträge zu (Achtung: regelmässige Änderungen):
Freibetrag | Steuerklasse | |
---|---|---|
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro | I |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro | I |
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 Euro | I |
Enkel, deren Eltern noch leben | 200.000 Euro | I |
Urenkel, Eltern und Großeltern | 100.000 Euro | I |
Geschwister, Nichten und Neffen | 20.000 Euro | II |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 Euro | II |
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner | 20.000 Euro | II |
alle anderen Erben | 20.000 Euro | III |
Steuersätze zur Erbschaftssteuer
Mit den Steuersätzen wird nach Abzug des jeweiligen Freibetrages der Endbetrag errechnet.
Steuersätze für das Erbe nach Steuerklassen
Wert der Erbschaft (über den zustehenden Freibetrag hinaus) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
Bis 75.000 € | 7,00 % | 15,00 % | 30,00 % |
Bis 300.000 € | 11,00 % | 20,00 % | 30,00 % |
Bis 600.000 € | 15,00 % | 25,00 % | 30,00 % |
Bis 6.000.000 € | 19,00 % | 30,00 % | 30,00 % |
Bis 13.000.000 € | 23,00 % | 35,00 % | 50,00 % |
Bis 26.000.000 € | 27,00 % | 40,00 % | 50,00 % |
Über 26.000.000 € | 30,00 % | 43,00 % | 50,00 % |
Die Erbschaftssteuer kann das geerbte Vermögen erheblich schmälern, wie die oben genannten Steuersätze zeigen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, um Ihr Vermögen möglichst steueroptimiert an die nächste Generation weiterzugeben.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.