Ein Eigenhändiges Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und muss von ihm eigenhändig geschrieben sein sowie Ortsangabe, Datum und den vollen Namenszug beinhalten.
Ein Eigenhändiges Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und muss von ihm eigenhändig geschrieben sein sowie Ortsangabe, Datum und den vollen Namenszug beinhalten.