Erbunwürdigkeit

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer versucht den Erblasser zu töten oder ihn daran hindert ein Testament zu machen. Erbunwürdige können inklusive Pflichtteil enterbt werden. Wenn Erbunwürdige als Erben eingesetzt wurden, so können das die Miterben anfechten.