Unverheiratete Paare

Das deutsche Gesetz aus dem 19. Jahrhundert schützt nur die Ehe, was bedeutet, dass nicht verheiratete Paare – egal ob hetero- oder homosexuell – keine automatische erbrechtliche Absicherung haben. Selbst langjährige Partnerschaften, die gemeinsam leben, wirtschaften und Anschaffungen tätigen, erben nicht gesetzlich voneinander. Doch die Probleme beginnen oft schon zu Lebzeiten: Der Fall eines Mannes, der nach einem Herzinfarkt seines Partners keinen Zutritt zur Intensivstation erhielt, zeigt die Schwierigkeiten unverheirateter Paare auf. Es ist wichtig, sich frühzeitig abzusichern: Eine Patientenverfügung und ein Betreuungstestament sind genauso entscheidend wie ein Testament zur finanziellen Absicherung des Partners. Unabhängig von Alter, Geschlecht oder Familienstand sollten nichteheliche Lebenspartner rechtzeitig vorsorgen und sich beraten lassen!

Vertrauen Sie auf die Expertise der horak Rechtsanwälte und sichern Sie Ihre Zukunft gemeinsam ab.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Sicherheitsmaßnahmen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Trotz der schwierigen Situation von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, gibt es Maßnahmen, die Hoffnung und Sicherheit bieten können:

  • Die Patientenverfügung ermöglicht den Zugang ins Krankenhaus und sorgt für eine angemessene medizinische Versorgung;
  • Das Betreuungstestament legt fest, wer in wichtigen Entscheidungen über Gesundheitsmaßnahmen involviert ist;
  • Eine General- oder Bankvollmacht gewährleistet den Zugriff auf finanzielle Mittel nach dem Tod;
  • Die Einrichtung eines Nießbrauchsrechts an einem Hausgrundstück ermöglicht es, im gemeinsamen Zuhause zu bleiben;
  • Ein Testament kann dazu beitragen, den Partner finanziell abzusichern.

Obwohl es in diesen Situationen fast immer Herausforderungen gibt ist es möglich, die Partnerschaft zu schützen und für eine bessere Zukunft zu sorgen. Wir beraten Sie gerne!