Prüfung Erbrecht

Ob Sie eine rechtskundige Beratung benötigen, erfahren Sie durch die folgende erbrechtliche Prüfung:

  1. Ich bin Alleinstehend.   
  2. Ich lebe in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.          
  3. Meine Kinder sind nicht ehelich. 
  4. Ich bin verheiratet und habe keine Kinder.
  5. Ich bin verheiratet, habe Kinder und besitze Grundeigentum.  
  6. Ich bin geschieden, habe Kinder aus erster Ehe und bin zum zweiten Mal verheiratet oder lebe mit meinem neuen Partner in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen.
  7. Ich habe gemeinsame Kinder mit meinem zweiten Ehepartner oder meinem nicht ehelichen Lebenspartner.
  8. Mein(e) Ehepartner/in ist Ausländer/in.
  9. Ich habe einen behinderten oder kranken Ehegatten, ein behindertes Kind.
  10. Meine potentiellen gesetzlichen Erben (Ehegatte/Kinder) oder meine testamentarischen Erbe sind überschuldet.    
  11. Ich besitze landwirtschaftliches Vermögen.        
  12. Ich habe ein Unternehmen, eine Unternehmensbeteiligung oder einen Handwerksbetrieb (auch Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts/Freiberufler).    
  13. Ich habe Grundvermögen oder Gesellschaftsbeteiligungen im Ausland.

Wenn eine der Aussagen auf Sie zutrifft, ist eine Erbrechtsberatung erforderlich.