Ob Sie eine rechtskundige Beratung benötigen, erfahren Sie durch die folgende erbrechtliche Prüfung:
- Ich bin Alleinstehend.
- Ich lebe in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Meine Kinder sind nicht ehelich.
- Ich bin verheiratet und habe keine Kinder.
- Ich bin verheiratet, habe Kinder und besitze Grundeigentum.
- Ich bin geschieden, habe Kinder aus erster Ehe und bin zum zweiten Mal verheiratet oder lebe mit meinem neuen Partner in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen.
- Ich habe gemeinsame Kinder mit meinem zweiten Ehepartner oder meinem nicht ehelichen Lebenspartner.
- Mein(e) Ehepartner/in ist Ausländer/in.
- Ich habe einen behinderten oder kranken Ehegatten, ein behindertes Kind.
- Meine potentiellen gesetzlichen Erben (Ehegatte/Kinder) oder meine testamentarischen Erbe sind überschuldet.
- Ich besitze landwirtschaftliches Vermögen.
- Ich habe ein Unternehmen, eine Unternehmensbeteiligung oder einen Handwerksbetrieb (auch Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts/Freiberufler).
- Ich habe Grundvermögen oder Gesellschaftsbeteiligungen im Ausland.
Wenn eine der Aussagen auf Sie zutrifft, ist eine Erbrechtsberatung erforderlich.