Abkömmlinge sind Nachkommen in direkter Linie. Es ist egal, ob diese ehelich, nichtehelich oder adoptiert sind. Beispiel: Kinder, Enkel oder Urenkel.
Im Erbrecht bezeichnet der Begriff „Abkömmling“ direkte Nachkommen einer Person, also deren Kinder, Enkelkinder, Urenkel und so weiter.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Abkömmlinge haben in der Regel gesetzliche Erbansprüche und erben nach dem sogenannten Stammprinzip. Das bedeutet, dass die Abkömmlinge eines Verstorbenen dessen Erbe zu gleichen Teilen erben, wenn keine abweichenden testamentarischen Regelungen vorliegen. Die Rechte und Ansprüche von Abkömmlingen sind im Erbrecht genau festgelegt und spielen eine wichtige Rolle bei der Verteilung des Nachlasses.