Versorgungsfreibetrag

Ein Versorgungsfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der im Rahmen der Erbschaftsteuer gewährt wird. Er dient dazu, die Versorgung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners nach dem Tod des Verstorbenen abzusichern. Der Versorgungsfreibetrag ermöglicht es dem überlebenden Partner, einen Teil des Nachlasses steuerfrei zu erhalten.

Wenn Sie Fragen zur Anwendung des Versorgungsfreibetrags und anderen steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer haben, so geben wir Ihnen gerne rechtlichen Rat.

Der Versorgungsfreibetrag wird in Deutschland gemäß § 16 Erbschaftsteuergesetz gewährt und beträgt für den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner 256.000 Euro. Dies bedeutet, dass dieser Betrag steuerfrei bleibt und nicht der Erbschaftsteuer unterliegt. Der Versorgungsfreibetrag kann jedoch je nach individueller Situation variieren und von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Höhe des Nachlasses oder anderen steuerlichen Freibeträgen abhängen.

Der Versorgungsfreibetrag soll sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Tod des Verstorbenen finanziell abgesichert ist und keine zusätzlichen Belastungen durch die Erbschaftsteuer entstehen. Er ermöglicht es dem überlebenden Partner, einen angemessenen Teil des Nachlasses steuerfrei zu erhalten, um seine Versorgung sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Versorgungsfreibetrag nur für den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gilt und nicht automatisch für andere erbberechtigte Personen gewährt wird.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.