Unter Erbenhaftung versteht man die Verantwortung, die mit den Verpflichtungen automatisch auf den Erben übergehen.
Der Erbe muss haften für:
- Schulden des Erblassers gegenüber Banken, Versicherungen, Vermietern, dem Finanzamt oder aus anderen Rechtsgeschäften
- Erbfallschulden (Kosten für die Beerdigung oder den den Nachlassverwalter)
- Verpflichtungen aus Willensbekundungen und Rechtsbeziehungen des Erblassers
- Verpflichtungen aus dem Erbfall selbst (Gebühren, Erbschaftssteuern, Unterhaltszahlungen, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche)