Behinderte Erben

Es ist eine zutiefst traurige Situation, wenn Sie ein krankes Kind oder einen kranken Ehepartner haben, der bereits in einem Pflegeheim untergebracht ist oder bald heimpflichtig wird. Die Kosten für einen Heimplatz sind hoch und die finanzielle Belastung kann überwältigend sein. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab, und der Rest muss vom Sozialhilfeträger getragen werden.

In solchen Fällen darf der Betroffene kein eigenes Vermögen besitzen, um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben. Das Schonvermögen ist begrenzt und alles darüber hinaus – einschließlich eines Erbes – muss verwertet werden. Es ist eine schwierige Realität, mit der viele Familien konfrontiert sind.

Trotz dieser Herausforderungen gibt es Wege, um die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen zu schützen. Durch die testamentarische Anordnung einer Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass das Vermögen für die Betroffenen geschützt wird. Ein sogenanntes Behindertentestament kann in dieser Situation von entscheidender Bedeutung sein.

Es mag schwer sein, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, aber es ist wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Liebsten bestmöglich abzusichern. Lassen Sie sich nicht entmutigen von den finanziellen Belastungen und bürokratischen Hürden.

Mit unserer Unterstützung und klugen Entscheidungen können Sie dafür sorgen, dass Ihre Familie auch in schwierigen Zeiten geschützt ist.