Ausnahmen

In besonderen Situationen wie bei einem verschuldetem Alleinerben in der Familie, einem behinderten Erben oder Auslandsvermögen ist eine sorgfältige testamentarische Vorsorge unerlässlich.

Durch kluge Testamentsgestaltung können Sie Ihr Vermögen schützen und sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Ob es um Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien im Ausland oder die Beerdigung sowie den Grabschmuck geht – unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Verlassen Sie sich auf professionelle Beratung und gestalten Sie aktiv Ihre Zukunft im Einklang mit Ihren Vorstellungen.

Vereinbaren Sie noch heute eine Beratung und gehen Sie voller Zuversicht in die kommenden Kapitel Ihres Lebens. Sorgen Sie vor, um Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Angehörigen zu entlasten.

Familiäre Ausnahmen können testamentarische Vorsorge erfordern.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.