Erbschein

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und bescheinigt das Erbrecht. Der Erbe muss den Erbschein beantragen und kann damit beispielsweise Geld vom Konto des verstorbenen abheben oder das Konto bei möglicher Überschuldung einsehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise Personenstandsurkunden (Geburts, Heirats, Scheidungs- oder Sterbeurkunde) benötigen, um eine Erbschein zu beantragen.