Deutsches Erbrecht

Im deutschen Erbrecht, das auf germanischem Ursprung beruht, gilt das Motto „Blut ist dicker als Wasser“ – es basiert auf dem Verwandtenerbrecht. Personen, die gemeinsame Vorfahren wie Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern haben, erben nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verschwägerte wie Schwiegermütter, Schwiegersöhne oder Stiefväter sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, da sie keine gemeinsamen Vorfahren mit dem Erblasser haben. Adoptierte Kinder genießen volles Erbrecht und werden leiblichen Kindern gleichgestellt.

Seit der Kindschaftsrechtsreformgesetzgebung haben auch nicht eheliche Kinder volles Erbrecht neben den anderen Verwandten.

Eine Ausnahme vom Verwandtenerbrecht besteht nur für den Ehegatten, der trotz fehlender gemeinsamer Vorfahren ein eigenes gesetzlich verankertes Erbrecht hat.

Geschiedene Ehepartner und Partner in Trennungssituationen erben unter bestimmten Bedingungen nicht. Nichteheliche Lebenspartner haben ebenfalls kein gesetzliches Erbrecht.

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Rechtsanwältin Karoline Behrend