Erbrecht mit Auslandsvermögen

Das Erbrecht mit Auslandsvermögen birgt viele Fallstricke und kann zu erheblichen Problemen führen. Oftmals werden letztwillige Verfügungen, nicht beachtet oder sind schlichtweg unwirksam. Die Vorstellung, dass man beispielsweise als Deutscher einfach so eine Finca in Spanien, ein Haus in der Provence oder der Toskana oder eine Eigentumswohnung in Floria vererben kann, ohne die lokalen Gesetze zu beachten, ist naiv.

Die Realität sieht anders aus: In vielen Ländern gilt das Recht des belegenen Ortes, was bedeutet, dass das ausländische Erbrecht Anwendung findet. Deutsche Erblasser müssen sich daher dringend fachkundig beraten lassen und gegebenenfalls auch im Ausland rechtliche Schritte unternehmen.

Die Europäische Union kann hier keine Abhilfe schaffen und es kommt oft zu einer komplizierten Nachlassspaltung. Wer also Vermögen im Ausland besitzt, sollte sich frühzeitig informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sonst drohen langwierige Erbstreitigkeiten und finanzielle Verluste. Es ist wichtig, die rechtlichen Gegebenheiten im Ausland zu kennen und entsprechend zu handeln – auch wenn es vielleicht nicht so romantisch klingt wie ein Haus in der Provence zu vererben.