Kettenschenkung

Bei einer Kettenschenkung schenkt der Schenker nicht direkt sondern über eine Dritte Person.

Eine Kettenschenkung wird zum Beispiel genutzt, um die Erbschaftssteuer zu umgehen: Wenn die Großmutter Ihrer Enkeltochter einen Geldbetrag (400.000 EUR) überlassen möchte, so ist es steuerlich von Vorteil, wenn Sie das Geld erst Ihrer Tochter schenkt, die es dann wiederum Ihrer Tochter schenkt. Grund ist die Faustregel: je näher der Steuerpflichtige mit dem Erblasser verwandt ist, desto weniger Erbschaftssteuern muss er zahlen. Das heißt von Tochter zu Tochter (400.000 EUR) ist der Freibetrag größer als von Großmutter zu Enkelin (200.000 EUR).