Vorerbe

Ein Vorerbe ist eine Person, die in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt wird und das Erbe zunächst nur zeitlich begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen erhält. Der Vorerbe hat das Recht, das Vermögen des Erblassers zu nutzen und zu verwalten, jedoch nicht uneingeschränkt darüber zu verfügen. Nach dem Tod des Vorerben geht das Erbe an einen sogenannten Nacherben über.

Bei Fragen zum Thema Vorerbe und Nacherbe sowie zur Gestaltung von testamentarischen Verfügungen stehen wir gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Beratung, online, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei.

Der Nacherbe ist die Person, die nach dem Tod des Vorerben das Erbe erhält. Der Nacherbe kann entweder im Testament oder Erbvertrag benannt sein oder gesetzlich festgelegt werden, wenn keine entsprechende Regelung vorliegt. Der Nacherbe tritt in der Regel erst nach dem Tod des Vorerben in den Besitz des Erbes ein.

Die Einsetzung eines Vorerben und Nacherben kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. die Absicherung bestimmter Personen oder die Regelung komplexer Nachlassverhältnisse. Oftmals wird diese Konstruktion gewählt, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Erblassers über mehrere Generationen erhalten bleibt und bestimmte Auflagen erfüllt werden müssen, bevor der Nacherbe das Erbe erhält.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Regelungen zum Vorerben und Nacherben je nach Rechtsordnung variieren können und spezifische Anforderungen erfüllt sein müssen, damit diese Konstruktion wirksam ist.

Rechtsanwältin Karoline Behrend